Senat muss auf Mindestlohn bei der Gartenschau achten

2,5 Millionen Besucher aus aller Welt werden zur Internationalen Gartenschau in Hamburg erwartet. Sie sollen Hamburg von seiner schönen Seite kennenlernen. Auch wenn noch vieles in Wilhelmsburg nach Baustelle aussieht und die Pflanzungen aufgrund der Witterung noch ausstehen - am Ende wird sich die igs - wird sich Hamburg - den Besuchern von ebendieser schönen Seite präsentieren. Dahinter steckt harte Arbeit, die entsprechend entlohnt werden muss.

Wenn das Servicepersonal in den Restaurants und Cafés der Gartenschau mit einem Hungerlohn abgespeist werden soll, dann steht das nicht im Einklang mit dem Anspruch, den die Stadt an diese Veranstaltung stellt, und an alle, die zu ihrem Gelingen beitragen sollen. Zaubert ein Stundenlohn von 7,18 Euro brutto, ohne Extrazuschläge für Überstunden und Konditionen, die weit unter Tarif sind, ein Lächeln auf das Gesicht der Bedienung, das für den Gast nachher den feinen Unterschied ausmacht? Wohl kaum.

Gewerkschaften und Politiker fordern, dass der Gesetzentwurf des Senats zum Mindestlohn von 8,50 Euro eingehalten wird. An dieser Stelle soll nicht die Debatte für oder gegen den Mindestlohn geführt werden. Der Senat sollte es sich aber zum Grundsatz machen, dass er seine eigenen Vorgaben einhält - zumal die Aufsichtsratsvorsitzende der Gartenschau, Jutta Blankau (SPD), dem Senat als Umweltsenatorin angehört.

"Die Stadt darf kein Lohndrücker sein", hat Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) gesagt, als er seinen Vorschlag für den Mindestlohn unterbreitete. Und er hat das nicht nur für die städtischen Unternehmen gesagt, sondern auch für all jene, die für die Stadt Dienstleistungen erbringen. Noch vor der Sommerpause soll die Bürgerschaft den Gesetzentwurf des Bürgermeisters verabschieden. Formal sind die Verträge der igs mit dem Caterer der Gartenschau dann schon geschlossen. Sie unterliegen nicht diesem Gesetz. Aber soll im Frühjahr etwas richtig sein, was im Sommer verboten wird? Nein. Deshalb muss der Senat jetzt dafür sorgen, dass die Bediensteten der igs mindestens 8,50 Euro pro Stunde erhalten.