Ewald Bergeest, 83, Reinbek-Schönningstedt: “Meine Frau, die eine Beckenrandfraktur erlitten hat, bekam von unserem Hausarzt für acht Wochen einen Rollator verschrieben - leihweise.”

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Sanitätshaus fragt erst bei der Kasse

Ewald Bergeest, 83, Reinbek-Schönningstedt: "Meine Frau, die eine Beckenrandfraktur erlitten hat, bekam von unserem Hausarzt für acht Wochen einen Rollator verschrieben - leihweise. Bei der DAK sagte man mir, ich könne das Gerät mit dem Rezept beim Sanitätshaus abholen. Dort hieß es, das gehe nicht so schnell, man brauche erst von der DAK eine Genehmigung der Kostenübernahme. Warum ist das so bürokratisch? Seit fast einer Woche warte ich auf den Rollator. Meine Frau braucht ihn dringend."

Alexander Kreidl vom Reha-Team sagt dazu: "Natürlich hatten wir den Rollator vorrätig und hätten ihn gerne sofort herausgegeben. Aus vertraglichen Gründen sind wir gegenüber der DAK aber verpflichtet, in Fällen, in denen etwas aufgrund eines Rezepts verlangt wird, vor der Herausgabe bei der DAK anzufragen und uns dies genehmigen zu lassen. Übrigens gilt diese Genehmigungspflicht im Hinblick auf alle Kostenträger. Solche Anfragen sind auch zum Schutz des Patienten, damit er eine Sicherheit hat, wer die Kosten trägt und nicht darauf sitzen bleibt, falls etwas nicht genehmigt wird. Auch wir als Wirtschaftsunternehmen müssen uns absichern. Wir haben sofort elektronisch bei der DAK angefragt und zeitnah eine positive Antwort erhalten. Bei Kostenübernahme wird in der Regel binnen zwei Tagen ein Liefertermin mit dem Kunden vereinbart und das Hilfsmittel geliefert. Bei aufwendigeren Hilfsmitteln, wie etwa Elektrorollstühlen, kann die Genehmigung durch die Krankenkassen - je nach Kostenträger und Krankenkasse unterschiedlich - auch schon mal Wochen auf sich warten. Das ist ärgerlich, weil dies für manche Bedürftige zum Problem wird, da sie oftmals dringend darauf angewiesen sind. In diesem Fall haben wir aber den Rollator jetzt zeitnah ausliefern können, weil die Genehmigung schnell da war. Noch schneller wäre es gegangen, wenn der Kunde, ohne Inanspruchnahme des Rezeptes, den Rollator erst mal auf eigene Kosten selbst privat angemietet und hinterher das Geld von seiner Krankenkasse wieder eingefordert hätte."

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