Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow, der Leserbotschafter des Abendblatts, hat ein Ohr dafür, vermittelt, hilft, engagiert sich für die Interessen der Leser. Er schildert ihre Fälle und dokumentiert dazu die Reaktionen der betroffenen Behörden, Institutionen und Unternehmen.

Versicherung bezahlt Palliativdienst

Buchautor Klaus Jopp, 59, aus Klein Borstel schreibt: "Vor gut einem Jahr ist meine Frau, von Beruf Studienrätin, an einer Krebserkrankung gestorben. Ich hatte sie zuvor ein halbes Jahr zu Hause gepflegt. Am Ende wurde uns ein Palliativdienst, die Hamburger Gesundheitshilfe, an die Seite gestellt, um die notwendige intravenöse Verabreichung durch Schmerzmittel zu übernehmen. Für die letzten zehn Lebenstage meiner Frau hatte der Palliativdienst 2250 Euro berechnet, die ich auch umgehend bezahlt habe. Nach dem Tod meiner Frau habe ich die Rechnung bei ihrer privaten Krankenversicherung eingereicht. Da meine Frau Beamtin war und ein Teil von der Beihilfe übernommen wird, geht es hier konkret um den Anteil von 675 Euro. Weil die private Krankenkasse nicht zahlen will, zahlt bisher auch die Beihilfe nicht. Es hieß bei der privaten Krankenversicherung, die Palliativbetreuung sei in den Versicherungsbedingungen nicht enthalten, ich hätte folglich keinen Leistungsanspruch. Ich bin fassungslos und kann das nicht nachvollziehen."

Eine Mitarbeiterin der Versicherung nimmt Stellung zu dem Leser-Anliegen: "Wir haben uns die Unterlagen der bei uns versicherten Frau noch einmal angesehen und neu geprüft. In der privaten Krankenversicherung besteht im Allgemeinen kein Versicherungsschutz für die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Wir haben uns aber entschieden, jeden Einzelfall zu prüfen und in diesem Bereich freiwillig in manchen Fällen zu erstatten. Als Orientierung dienen uns die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die seit 2007 für diese ambulante Palliativversorgung aufkommt. In der Vergangenheit hatten wir es abgelehnt, für die Palliativversorgung der Frau aufzukommen, da in diesem Fall wichtige rechtliche Fristen zur Einreichung der Rechnung nicht eingehalten worden sind. Allerdings sehen wir auch, dass Herr Jopp sich in einer ganz besonderen persönlichen Situation befindet. Er trauert um einen geliebten Menschen. Da ist es mehr als verständlich, wenn er nicht an erster Stelle auf solche Details achtet. In diesem besonderen Fall haben wir uns deshalb dafür entschieden, für die Kosten aufzukommen."

Toll! Die 675 Euro wurden Herrn Jopp inzwischen überwiesen. Die Reaktion von der Beihilfe steht allerdings noch aus. Der Rat von Versicherungsexperten lautet: Auch in solch schwierigen Situationen, wie in diesem Fall, sollte man sofort nachfragen, welche Leistungen im Versicherungsvertrag eingeschlossen sind, beziehungsweise welche Punkte bei der Erstattung beachtet werden müssen.

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