Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow, der Leserbotschafter des Hamburger Abendblatts, hat ein Ohr dafür, vermittelt, hilft, engagiert sich für die Interessen der Leser. Er schildert ihre Fälle und dokumentiert dazu die Reaktionen der betroffenen Behörden, Institutionen und Unternehmen.

Einen Präsentkorb als späten Trost

Rentner Robert Z., 84, aus Rahlstedt und seine Frau Ursula, 87, schrieben: "Wir bummelten durchs Einkaufszentrum Rahlstedt Arcaden, in der Anlage wohnen wir auch als Mieter. Als wir den Fahrstuhl betreten wollten, ging die Tür plötzlich zu, meine Frau wurde leicht eingeklemmt. Sie stürzte und kam ins Bundeswehrkrankenhaus. Sie hatte Prellungen und Schmerzen. Nach kurzer ambulanter Behandlung wurde sie wieder nach Hause entlassen. Noch heute, Wochen nach dem Unfall, hat sie aber körperliche Beschwerden. Man hat uns bisher nicht mal Blumen geschickt, und auch von sich aus hat niemand mal nachgefragt, wie es meiner Frau denn inzwischen geht. Das Center will ihr außerdem auch keine Entschädigung bezahlen."

Melanie Wittka, Center-Managerin der Rahlstedt Arcaden, nimmt Stellung zu dem Fall: "Frau Z. ist nicht nur eine Kundin, sondern auch Wohnungsmieterin des Eigentümers. Der Fahrstuhl hat keine technischen Mängel. Der betreffende Aufzug ist seit ca. drei Jahren installiert, er wird alle zwei Monate, also sechsmal im Jahr, gewartet und auch entsprechend der Vorschriften geprüft. Die bestehende Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und des Dienstleisters sind nicht verletzt worden. Die Entscheidung, noch in den Fahrstuhl zu gehen, wenn die Türen bereits anfangen, sich zu schließen, hat die Dame selbst getroffen. Die Tür hat sich wieder geöffnet, aber Frau Z. war bereits gefallen. Wir haben den Unfallwagen gerufen. Ein Haustechniker und unser Wachdienst haben sich bis zum Eintreffen des Unfallwagens um die Dame gekümmert. Dieser Unfall tut uns leid, das ist dem Ehepaar durch mich auch mündlich mitgeteilt worden. Rechtlich gibt es nach erneuter Rücksprache mit der Gebäudeversicherung und dem Eigentümer keinen Anspruch aus dem Geschehen. Im Namen des Eigentümers habe ich dem Ehepaar einen Präsentkorb zukommen lassen und Frau Z. gute Besserung ausgerichtet."

Späte Geste, aber immerhin! Der Präsentkorb enthielt unter anderem Kaffee, Likör, Pralinen.

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