Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow, der Leserbotschafter des Hamburger Abendblatts, hat ein Ohr dafür, vermittelt, hilft, engagiert sich für die Interessen der Leser. Er schildert ihre Fälle und dokumentiert dazu die Reaktionen der betroffenen Behörden, Institutionen und Unternehmen

Probleme mit Schließfach-Auflösung

Rentnerin Marion D., 65, aus Hamm schreibt: "Meine 87-jährige Mutter hat seit Jahren ein Schließfach bei der Hamburger Sparkasse, Filiale Hammer Steindamm. Meine Mutter möchte dieses Schließfach gerne kündigen, was ihr leider aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, da sie nicht mehr in der Lage ist, persönlich in der Filiale zu erscheinen, um den Vertrag zum Schließfach mit ihrer Unterschrift selbst zu kündigen. Sie hat mir eine Vollmacht ausgestellt, aber die wird von der Haspa nicht anerkannt. Das Schließfach ist bereits vor einiger Zeit von mir geleert worden und wir sehen nicht ein, warum wir weiter die Jahresgebühr von 25 Euro für ein nicht genutztes Schließfach zahlen sollen. Es ist ja kein hoher Betrag, aber es ist doch nicht zu verstehen, warum wir die Angelegenheit nicht abschließen können."

André Grunert, stellvertretender Pressesprecher der Haspa, nimmt Stellung: "Dem Wunsch der Tochter, das Schließfach der Mutter aufzulösen, konnten wir mangels einer gültigen Vollmacht zunächst leider nicht entsprechen. Die Inhaberin des Schließfachs war bedauerlicherweise nicht in der Lage, ihre Bankfiliale persönlich aufzusuchen und vor Ort eine Vollmacht zu erteilen. Um in dieser besonderen Situation zu helfen, sind wir jetzt deshalb zur Kundin gefahren. Nach Erteilung einer gültigen Vollmacht konnte das Schließfach aufgelöst werden und die Jahresgebühr entfallen. Unser Rat an Kunden: Stellen Sie gleich bei der Eröffnung eines Schließfachs oder Kontos eine Vollmacht aus."

Einschreiben verloren, Post zahlt

Peter Z., 62, Geschäftsführer im Ruhestand, schreibt über seinen Ärger mit der Post: "Ich hatte für 4,50 Euro einen Brief per Einschreiben/Rückschein abgeschickt, der Brief ging verloren. Inhalt: ein gesperrtes Sparbuch meines Mieters für die Rückzahlung einer Mietkaution. Der Verlust des Sparbuchs ist schon ärgerlich, bedeutet aber keinen finanziellen Schaden, weil es gesperrt war. Noch ärgerlicher aber machte mich das Schreiben der Post, durch das ich über den Verlust informiert wurde, das aber gleichzeitig mit einer falschen Behauptung jede Haftung zurückwies. Das ist meiner Meinung nach keine angemessene Art und Weise, mit Kunden umzugehen, die eine Dienstleistung bezahlt haben, die gar nicht erbracht wurde."

Martin Grundler, Leiter der Deutschen Post in Hamburg, sagt dazu: "Leider sind in der Bearbeitung dieses Falles beim Kundenservice Fehler gemacht worden. Der Kunde erhält eine Erstattung seiner Sendungsgebühren und eine Kulanzleistung."

Die Post zahlte jetzt 25 Euro plus die Gebühren von 4,50 Euro zurück.

So erreichen Sie den Leserbotschafter: Schicken Sie bitte Ihre Alltagsärger-Fälle, kurz skizziert, mit Ihrer Telefonnummer per E-Mail an: Leserbotschafter@abendblatt.de oder an: Leserbotschafter Ralf Nehmzow, Chefredaktion Hamburger Abendblatt, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg.