Urteil inakzeptabel

5. August: "Kindermörder erhält Entschädigung"

Helfried Dietrich:

Folter ist in unserer Rechtsordnung verboten, auch deren Androhung. Daraus folgt aber nicht, dass jemandem, dem Folter angedroht wurde, eine Entschädigung zusteht. Es widerspricht deshalb nicht nur dem allgemeinen Rechtsempfinden, es ist rechtlich nicht zwingend und deshalb nicht nur falsch, dem Mörder, gerade in diesem Fall, eine Entschädigung zuzusprechen. Es ist inakzeptabel. Man darf nur hoffen, dass das Land Hessen als beklagte Partei Rechtsmittel einlegt. Die Polizisten, die sich in dieser Frage rechtswidrig verhalten haben, sind bestraft worden. Das war notwendig und hinreichend.

Falsche Dimension

Armin Maywald:

Recht muss Recht bleiben! Aber die Dimension der Summe stimmt nicht. Die Menschen im "Hamburger Kessel" erhielten - wenn ich mich recht erinnere - eine "symbolische Summe" von 200 Mark für stundenlanges rechtswidriges Festgehaltenwerden. Ein Kindermörder erhält 3000 Euro, weil ihm Folter angedroht wurde.

Unerträglich

Margrit Ruppenstein:

Es ist beklemmend, dass dieser feige Kindermörder auf die Einhaltung seiner Menschenwürde pochen kann. Die nachträgliche weitere Verhöhnung des ermordeten Kindes und seiner ein Leben lang leidenden Eltern ist unerträglich. Hätte das Landgericht bei seiner Urteilsfindung nicht auch die dem Kind durch den Täter genommene Menschenwürde berücksichtigen müssen, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen? Magnus Gäfken ist nicht das Opfer, sondern das Kind Jakob von Metzler, das durch grausame Folter gestorben ist.

Spenden reicht nicht

5. August: "Die Hungersnot in Somalia wird noch schlimmer werden"

Josef Bogner:

Ich sehe ein, dass den Flüchtlingen aus Somalia geholfen werden muss. Nur ist nicht klar, wie es weitergehen soll. Welches Land ist in der Lage, die Flüchtlinge, die nicht nur vor der Dürre, sondern auch vor den Milizen flüchten, aufzunehmen. Und wie stellt man sich die Versorgung mit Lebensmitteln und die medizinische Betreuung über einen längeren Zeitraum vor? Unser schlechtes Gewissen spendet zwar, trägt aber nicht dazu bei, um die Erderwärmung aufzuhalten.

Auftrumpfen

4. August: "Was Hamburg besser macht als Bremen"

Klaus Sondergeld, Standortmarketing Bremen:

Hanseaten sind seltsam souveräne Zeitgenossen. Wenn sie überhaupt "herzliche Abneigung" gegen etwas hegen, dann ist es das Auftrumpfen. Dennoch: Die Shopping Mall Waterfront zieht inzwischen täglich Tausende an aus ganz Norddeutschland. Die Forschungsuniversität Bremen weist die höchste Drittmittelquote auf und gehört zur Finalistengruppe auf dem Weg zur Exzellenz-Universität. Und die Bremer Jacobs University ist die einzige wirklich ernst zu nehmende private Universität in Deutschland. Und bald wird die Bremer Kunsthalle neu eröffnet - mit einer Edvard-Munch-Ausstellung.

Gesunde Abneigung

4. August: "Von Bremen lernen heißt ..."

Wolfgang Köbke:

Vielen Dank für den lockeren Kommentar zu unserem alten "Erzfeind", den Bremern. Wir Hamburger sind damit immer sehr gut gefahren. Aber dass die Bremer auch noch ihre Politiker zu uns schicken, ist doch ein bisschen zu viel. Johannes Kahrs ist Bremer und hat sich seit Jahren hier als Bundestagsabgeordneter festgesetzt. Als ob wir Hamburger keine eigenen Leute hätten.

Sponsoren zu mächtig

4. August: "Schönheitskur für die City"

Heinz Jensen:

Jetzt ist es so weit, dass sich der Senat damit brüstet, dass einige Einkaufsstraßen in der City von Sponsoren ausgestattet werden. Ich war erfreut, dass privates Kapital für die Bürger Hamburgs lockergemacht wird. Aber es geht zu weit, wenn diese Herrschaften die Straßen nach ihren Wünschen gestalten und auch noch entscheiden, ob und wo geparkt werden darf und welche Gebühren dafür erhoben werden.

Falsche Einschätzung

4. August: "Wir brauchen Ärzte auf Abruf"

Sabine Wedekind, 2. Vorsitzende des Hartmannbundes:

Der Kassenmanager verkennt die Lage: Der Landbevölkerung muss wirksam geholfen werden, u. a. mit finanziellen Anreizen für junge niederlassungswillige Hausärzte. Fakt ist doch, dass viele Landärzte ausgebrannt sind angesichts der zeitlichen Beanspruchung. Sie können eben nicht abends und am Wochenende an den Organisierten Notfalldienst verweisen. Seine Ideen zeigen seine Unkenntnis über den Arztberuf. Sie lassen die rechtlichen Konsequenzen des ärztlichen Handelns unberücksichtigt. Seit Einführung des Kassenarztsystems sitzen die Gesetzlichen Krankenkassen bei den Entscheidungen gleichberechtigt in den Gremien auf Bundes- und Landesebene. Dies wird in den offiziellen Verlautbarungen von Kassenseite gerne unterschlagen. Insofern verwundert es mich schon, wie ein so profilierter Kassenmanager wie der Vorsitzende der KKH Allianz nun ein Mitspracherecht einfordert.

Ironie erspart Strafe

3. August: "Vor dem Fluchen in die Preisliste sehen"

Joachim Wolff:

Ironie kann Beleidigungsstrafe unterlaufen. Ich zeige den kleinen und meine den Mittelfinger. Eine Beschwerde lässt sich abbiegen. Den Lichthupen-Drängler lasse ich vorbeifahren, zeige aber aus dem Fenster mit dem Daumen nach unten. Allerdings hupe ich Langton, wenn einer aus der Einfahrt sich dazwischenschiebt und ich hart abbremsen muss. Hinter der Frontscheibe fluche ich dann Klartext.

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