Zum Urteil des Bundesgerichtshofs, das Gentests an Embryonen erlaubt

Es ist erfreulich, dass sich das Recht gestern auf die Seite des Lebens und der Vernunft geschlagen hat. Das Embryonenschutzgesetz von 1990 kann die Präimplantationsdiagnostik schon deshalb nicht verbieten, weil es diese Diagnostik bei Inkrafttreten des Gesetzes noch gar nicht gab. Schwerer aber wiegt, dass jede andere Entscheidung zum sprunghaften Anstieg der Abtreibungen führen würde. FRANKFURTER RUNDSCHAU

Zum Krisentest für Banken

Der Test kann aber nur Erfolg haben, wenn die Krisenszenarien, auf die die Institute abgeklopft werden, nicht aus politischen Konsensgründen so aufgeweicht werden, dass am Ende alle Banken mit einem Gütesiegel versehen werden. Das würde niemand glauben. HANDELSBLATT (DÜSSELDORF)

Zur Debatte über das Verschleierungsverbot in Frankreich

Für die Mitglieder der muslimischen Gemeinschaft ist die Diskussion über den Ganzkörperschleier scheinheilig. Die Zahlen geben ihnen recht, schließlich sollen weniger als 2000 Frauen den strittigen Schleier tragen. Für die fünf bis sechs Millionen Muslime in Frankreich beruht der in der Nationalversammlung debattierte Gesetzentwurf auf dem Willen, ihre Gemeinschaft zu brandmarken, während nur ein Drittel von ihnen sich als gläubig erklärt. LE RÉPUBLICAIN LORRAIN (METZ)