Der Volksentscheid in Bayern rechtfertigt keine Änderung im Bund.

Es ist ein Etappensieg, den die Nichtraucher in Bayern beim Volksentscheid errungen haben. Ruhe kehrt damit nicht ein. Hier hat sich eine militante Minderheit durchgesetzt. Zur Erinnerung: Knapp 40 Prozent der Wahlberechtigten haben sich beteiligt, gut 60 Prozent davon für ein totales Rauchverbot plädiert. Das heißt umgerechnet, die Zustimmung von gut 20 Prozent der Bayern hat gereicht, den weitestgehenden Nichtraucherschutz der Republik durchzusetzen. Das nennt man gelungene Mobilisierung. Daraus aber einen Anspruch auf einen bundesweiten Auftrag abzuleiten geht fehl.

"Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu." Das ist einer der Warnhinweise auf Zigarettenpäckchen. Stimmt. Rauchen schadet. Rauchen macht krank. In vielen Fällen tötet Rauchen. Doch das tun zu viel fettes Essen oder zu viel Alkohol auch. Noch eine Parallele? Der Verkauf von Zigaretten wie Schnaps spült Jahr für Jahr Milliarden in die Staatskasse, wohlgemerkt: der Verkauf von legal produzierten und legal gehandelten Produkten. Konsequentes Handeln hieße, Tabakanbau, -verkauf und -konsum komplett zu verbieten.

Der Schutz der Nichtraucher hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Qualm in Bahnhöfen oder Behörden? In Flugzeug oder Bahn? Verboten, und das zu Recht. Nichtraucher haben Anspruch auf saubere Luft. Aber mit diesem Anspruch ein absolutes Rauchverbot in Kneipen einzufordern geht viel zu weit.

Dem Diktat des Staates als Gesetzgeber alter Prägung, der sich in vielen Bundesländern mit seinen Regelungen zum Nichtraucherschutz wenig erfolgreich gezeigt hat, folgt jetzt offensichtlich das Diktat einer lautstarken Minderheit, das einer Volksinitiative. Was auf der Strecke bleibt, ist die Freiheit des Einzelnen. Die Freiheit des Gastwirtes, der mit seiner Entscheidung für oder gegen Qualm auch über den Erfolg oder Misserfolg seines Betriebes und seiner Mitarbeiter entscheidet. Die Freiheit des Kneipengängers, der mit sich selbst ausmacht, ob er das Lokal betritt oder es lässt.

Den Zickzackkurs beim Rauchverbot hat Hamburg hinter sich. Jetzt gibt es klare Regeln. In den Restaurants der Stadt ist Rauchen verboten, auch in Kneipen über 75 Quadratmetern. Wo Kinder Zutritt haben, sind Zigaretten tabu. Gastwirte haben sich damit arrangiert, ihre Gäste auch. Es gibt keinen Bedarf an einer Neuregelung. Ein Volksbegehren zum Rauchen ist unnütz - wie letztlich jede Zigarette.