Zur Besteuerung der Kurzzeit-Soldaten

Ein Unteroffizier, der sich auf zwei Jahre verpflichtet hatte, musste von seinem schmalen Gehalt Steuern abführen. Es ist nicht einzusehen, warum diejenigen, die nur einen Monat weniger freiwilligen Wehrdienst leisten, anders behandelt werden sollten. Es handelt sich nicht um große Summen, sondern um das Prinzip. Wenn die Bundeswehr auf kurz Dienende angewiesen bleibt, hätte man die Wehrpflicht nicht abschaffen sollen. Und wenn es stärkerer finanzieller Anreize bedarf, muss man die Gehälter der Zeit- und Berufssoldaten anheben. FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG

Zum Zapfenstreich für Wulff

Wie eitel ist die Haltung jener Alt-Bundespräsidenten, die ohne echten Grund dem Zapfenstreich fernbleiben! Sich auch von diesem Staatsoberhaupt ordentlich zu verabschieden, gebietet der Respekt vor unserer Demokratie. BERLINER ZEITUNG