Zur Folterbeschwerde des Kindesmörders Magnus Gäfgen

Gäfgens penetrantes Pochen auf jene Menschenrechte, die er selbst einem wehrlosen Buben nicht zugestehen mochte, war sein gutes Recht; moralisch wirkte es ungeheuerlich. Einsicht, Demut, tiefe Reue: Darauf hat die Gesellschaft Anspruch, nicht auf juristische Winkelzüge. Aber jetzt ist das unerträgliche Schauspiel endlich vorbei. Gäfgen bleibt hinter Gittern, und wenn ihm ein makabres Schmerzensgeld zustehen sollte, sei's drum. MÜNCHNER MERKUR

Die Straßburger Menschenrechtler haben unmissverständlich klargemacht, dass Folter, auch ein kleines bisschen Androhung zwecks Rettung eines Kindes, grundsätzlich und endgültig und ewig verboten ist. Noch besser ist, dass dies im Fall des Magnus Gäfgen nicht mehr wiederholt werden muss. Wenn wir den Namen nicht mehr hören müssen, ist das einen doppelten Beifall wert. FRANKFURTER RUNDSCHAU

Zu Israels Einsatz vor Gaza

Das mörderische Entern der Hilfsflotte wird die diplomatische Isolierung Israels verschärfen. Die Operation "Flotte für den Frieden" hatte kein Hehl aus ihrer Absicht gemacht, das Embargo zu durchbrechen und nach Aufmerksamkeit zu streben. Nun ist die Krise politisch geworden. Sie setzt die Blockade von Gaza wieder auf die Tagesordnung. LE FIGARO (PARIS)