Der Fall:

Hertha Z. ist 76 Jahre alt, sie lebt von einer spärlichen Rente (alles zusammen 500 Euro im Monat), das Fernsehen ist eine der kleinen Freuden, die sie im Leben hat - doch nun wurde diese Freude getrübt. Der Grund: Sie hatte Ärger mit der GEZ, der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die die Gebühren eintreibt für Rundfunk- und Fernsehgeräte.

Eigentlich muss Hertha Z. keine Gebühren bezahlen, weil sie eine Grundsicherungsleistung vom Staat erhält, deswegen unter den Personenkreis fällt, der von den Gebühren befreit ist. Eigentlich, wären da nicht die vielen Paragrafen und Anträge, bei denen man schon mal als älterer Mensch ins Schleudern geraten kann.

Denn: "Die GEZ hatte jetzt für zwei Monate einfach eine Rechnung geschickt, 35,96 Euro, und bestand auf Bezahlung", sagt Barbara Z., die sich als Tochter der Rentnerin um deren Angelegenheiten kümmert. Sie fragt: "Sollen so bewusst mehr Gebühren eingenommen werden?"

Die Recherche:

Der Leser-Botschafter bohrt nach, warum Hertha Z. die Rechnung bekam, obwohl sie eigentlich von den Gebühren befreit ist. Die Rechtslage: Ihre Befreiung von den Gebühren gilt jeweils für drei Jahre, danach muss sie erneut einen Folgeantrag stellen. Einen solchen Antrag hätte sie zum 1. August 2009 stellen müssen. Tat sie aber nicht.

"Beim letzten Ablauf wurde sie rechtzeitig darauf hingewiesen, diesmal nicht", sagte Barbara Z. Sie sieht in dem notwendigen Folgeantrag unnötige Bürokratie, denn: "Das bedeutet, dass sich ältere Menschen jedes Mal eine Wiedervorlage machen müssen, um den neuen Antrag nicht zu versäumen. Damit sind viele Senioren überfordert, das wirkt wie Abzocke der GEZ für Gebühren, die ihr eigentlich ja nicht zustehen, weil meine Mutter tatsächlich zum von Gebühren befreiten Personenkreis gehört."

GEZ-Sprecherin Nicole Hurst weist die Vorwürfe zurück, sie sagt: "Die Dame hat rechtzeitig eine schriftliche Mitteilung bekommen, dass demnächst ein neuer Gebührenbefreiungsantrag gestellt werden müsste, wieder für drei Jahre." Im Übrigen sei man zu einem Erinnerungsschreiben gar nicht verpflichtet, so die GEZ.

Kam nun das Erinnerungsschreiben oder nicht? Da steht Aussage gegen Aussage. Aber: Schwer nachvollziehbar ist die Regelung doch, wonach solche Bedürftigen immer wieder nach drei Jahren umständlich einen neuen Gebührenbefeiungsantrag stellen müssen, sich andernfalls nach dem Gesetz zahlungspflichtig machen; denn bei älteren Menschen wird sich deren finanzielle Lage in der Regel kaum ändern (es sei denn, es gebe unerwartet einen Lottogewinn oder eine Erbschaft). "Es ist eine zusätzliche Einnahmequelle für die GEZ bei Menschen, die eigentlich keine Gebühren zahlen müssen", kritisiert Barbara Z. "Auch wenn das rechtlich korrekt ist, moralisch ist das ungerecht."

Das Ergebnis:

Barbara Z. hatte Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung eingelegt. Nachdem sie an die Gebühreneinzugszentrale und auch an den Leser-Botschafter geschrieben hatte, hat der NDR, Abteilung Rundfunkgebühren, jetzt reagiert. Positiv. "Unabhängig davon sind wir aus Kulanzgründen, jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ausnahmsweise bereit", heißt es in einem Schreiben an Barbara Z., das auch der Leser-Botschafter erhielt, "von der Gebührenforderung für die Monate August und September 2009 abzusehen. Wir hoffen, dass ... wir Ihrer Mutter in diesem Einzelfall weiterhelfen konnten."

Ende gut, alles gut. "Ich freue mich sehr, weil ich doch sehr sparsam leben muss, und jeder Cent wichtig ist", sagt Hertha Z. Weihnachten kann jetzt kommen.

So erreichen Sie den Leser-Botschafter: Schicken Sie bitte Ihre Alltagsärger-Fälle, kurz skizziert, mit Ihrer Telefonnummer per E-Mail an: Leser-Botschafter@Abendblatt.de oder an: Leser-Botschafter Ralf Nehmzow, Chefredaktion Hamburger Abendblatt, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg.