Marion Trepte (63), Rentnerin und nach einer Knieoperation Inhaberin eines Schwerbehindertenausweises, fährt eigentlich gerne mit der Bahn.

Der Fall

Meist im Metronom zwischen Tostedt und Hamburg - bis zu jener Fahrkartenkontrolle, die sie bis heute nicht vergessen kann. "'Fahrkarte!', herrschte mich die Kontrolleurin in barschem Ton an", sagt Marion Trepte. Die gehbehinderte Frau zeigte ihren unbefristeten Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke, beides hatte sie aus Schutzgründen einlaminiert, in eine Klarsichthülle fest eingeklebt. "Nehmen Sie den Ausweis raus", habe die Kontrolleurin in unhöflicher Art gefordert. "Ich fühlte mich wie eine Schwarzfahrerin, so wie mich die Kontrolleurin behandelt hat. Sie sagte, das könne ja eine Fälschung sein", empört sich die Rentnerin. "Dann sagte sie mir, dass ich 40 Euro erhöhtes Fahrgeld zahlen müsste", so Marion Trepte, die das nicht nachvollziehen kann. "Anderthalb Jahre haben Kontrolleure meinen einlaminierten Ausweis akzeptiert, ich habe daher geglaubt, das sei in Ordnung. Man konnte übrigens ganz genau erkennen, dass Ausweis und Marke echt sind." Verzweifelt wandte sie sich an den Leserbotschafter. "Ich hoffe, dass Sie mir helfen können, ich die 40 Euro nicht zahlen muss." Wie ist die Lage?

Die Recherche

Tatjana Festerling, Sprecherin der Metronom Eisenbahngesellschaft, verweist schlicht auf ihre Beförderungsbedingungen, und die klingen bizarr. Denn da heißt es trocken: "... ist eine Fahrkarte auch dann ungültig, wenn sie laminiert oder eingeschweißt wurde. Dieses gilt insbesondere für Semestertickets und Schwerbehindertenausweise." Schuld an den schärferen Beförderungsbedingungen seien diejenigen, die allzu oft Grenzen überschritten, argumentiert Tatjana Festerling. Gleichwohl: Nachfrage bei Metronom zum Einzelfall Marion Trepte: Hat denn die Kontrolleurin wirklich gedacht, dass die gehbehinderte Rentnerin eine Fälscherin, eine Kriminelle sei? Sprecherin Festerling: "Sicherlich ist man sich bewusst, dass man mit einer Verschärfung bestimmter Regelungen nicht immer den Richtigen trifft. Wir müssen uns dennoch daran halten." Warum war die Kontrolleurin bei der behinderten Rentnerin so unhöflich, wie diese glaubhaft versichert? "Wir haben nachgefragt, die Kontrolleurin bestreitet das." Merkwürdig, und offenbar haperte es an der Aufklärung der Kunden über diese spitzfindige Regelung - eine Regelung, die auch Ehemann Gert Trepte für zu kleinkariert hält, der Rentner arbeitete übrigens früher bei der Bahn.

Das Ergebnis

Marion Trepte muss jetzt nur sieben Euro Bearbeitungsgebühr zahlen - denn sie zeigte ihren neuen Ausweis nachträglich vor. Den hat sie sich beim für sie zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie neu besorgt. Nun hat sie ihn und die Wertmarke nur noch lose in einer Klarsichthülle, kann beides jederzeit herausnehmen. Metronom reagierte jetzt: Das Landesamt bekommt nun erstmals Merkblätter, die deutlich über die betreffende Regelung informieren. Und: "Wir denken darüber nach, künftig unseren Kunden Klarsichthüllen mitzugeben."

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