Solange der NDR nicht weiß, was Frank Beckmann konkret vorgeworfen wird, will der Sender nicht über eine Verlängerung entscheiden.

Die Verlängerung des Vertrags von NDR-Fernsehdirektor Frank Beckmann liegt vorerst auf Eis. Gegen den ehemaligen KiKA -Programmgeschäftsführer ermittelt die Staatsanwaltschaft Erfurt wegen des Verdachts der Untreue. Solange der NDR nicht weiß, was Beckmann konkret vorgeworfen wird - bisher hatte der Sender offenbar keine Akteneinsicht -, will er nicht über eine Verlängerung entscheiden. Mit diesem Verfahren hat sich der Fernsehdirektor, dessen Vertrag am 31. Oktober ausläuft, offenbar einverstanden erklärt. Normalerweise erfahren NDR-Direktoren informell ein Jahr vor Vertragsende, ob sie mit einer Verlängerung ihres Kontrakts rechnen können.

Laut eines Berichts des Branchendienstes "Kontakter" wirft die Staatsanwaltschaft Beckmann vor, gewusst zu haben, dass sein Abschiedsfest beim KiKA mit veruntreutem Geld finanziert wurde. Laut Beckmann hat es kein Abschiedsfest gegeben. Vielmehr sei er im Rahmen des Sommerfests zum Ende der KiKA-Sommertour 2008 verabschiedet worden. Wie es in Erfurter Justizkreisen heißt, lud Beckmann aber selbst zur Party vom 7. September 2008 ein, weshalb sie bei den Ermittlern als Abschiedsfest firmiert. Unter den Gästen sei auch der damalige MDR -Intendant Udo Reiter gewesen. Bei der Finanzierung des Festes soll ein Unternehmen geholfen haben, das die KiKA Sommertour in Erfurt - ein großes Kinderfest mit den Stars des Senders - abgewickelt habe. Es hat demnach einen fünfstelligen Betrag auf die tatsächlich entstandenen Kosten aufgeschlagen. Dieser Betrag sei an den KiKA zurückgeflossen, der so das Fest finanzieren konnte. So sollen damals alle Mitarbeiterfeste finanziert worden sein.

Die Vergabe der Drittsendezeiten beim Privatkanal RTL ist noch nicht in trockenen Tüchern. Der Sender hatte sich in Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) darauf geeinigt, die Sendeplätze für unabhängige Dritte wie schon bei allen vorangegangen Ausschreibungen an die DCTP des Filmemachers Alexander Kluge und die AZ Media des Zeitungshauses Madsack zu vergeben. Auf ihrer Sitzung vom vergangenen Dienstag hat die zuständige Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) diese Entscheidung nicht bestätigt. Das Benehmen wurde nicht hergestellt, wie es im Behördendeutsch heißt. Auf ihrer nächsten Sitzung im März soll der NLM-Direktor der KEK Fragen zur Vergabe beantworten.

In einem anderen Verfahren, in dem es indirekt ebenfalls um Drittsendezeiten geht - diesmal bei Sat.1 - hat das Verwaltungsgericht Schleswig einen Verhandlungstermin festgesetzt. Über die Klage der Landesmedienanstalten Rheinland-Pfalz und Hessen, die verhindern wollen, dass Sat.1 künftig von der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) lizenziert wird, will es am 23. Mai verhandeln. Die Terminierung ist bemerkenswert, da eine Klagebegründung nicht vorliegt. Offenbar wollten die Richter nicht länger warten, da bereits vergangenen August Klage erhoben wurde. Anlass für den Wechsel zur MA HSH waren Unstimmigkeiten über Drittsendezeiten zwischen Sat.1 und der bisher für den Sender zuständigen rheinland-pfälzischen Landesmedienanstalt