Die “Tagesschau“-App verstößt nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) gegen geltendes Recht.

Hamburg. Die Diskussion um die "Tagesschau"-App reißt nicht ab. Die App verstößt nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) gegen geltendes Recht. "Damit gibt es ein weiteres Leseangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks", sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. "Ein solches Angebot hat angesichts der bestehenden Pressevielfalt im Netz nichts mehr mit einer Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten zu tun." Zu Weihnachten werde der Öffentlichkeit die neue App untergejubelt. Jetzt, wenn die neuen Tablet-PCs und Lesegeräte auf dem Gabentisch lägen, gebe es damit kostenlose Konkurrenz zu den Bezahl-Apps. Dies sei Marktverzerrung zulasten der privatwirtschaftlichen Presse.

Die NDR-Rundfunkratsvorsitzende Dagmar Gräfin Kerssenbrock wies die Kritik als "ganz offensichtlich interessengeleitete Stimmungsmache" zurück. Gremien, Gutachter und Rechtsaufsicht hätten eindeutig festgestellt, dass die neue App den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Auch das Gebot der Technikneutralität werde beachtet: "Die Gebührenzahler können die ,Tagesschau' auf dem technischen Wege empfangen, den sie für ihre persönlichen Bedürfnisse gewählt haben." (HA)