Hamburg. Der Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz (JMStV) ist novelliert worden, zum 1. Januar 2011 wird er in Kraft treten. Dabei müssen sich vor allem Anbieter von Online-Inhalten, die in Deutschland produzieren, auf Änderungen einstellen, allerdings erst auf den zweiten Blick.

Kernpunkt der Novellierung ist die Einführung eines freiwilligen Kennzeichnungssystems für Online-Inhalte. Ähnlich wie bei den Altersfreigaben für Filme, Fernsehsendungen und Computerspiele können künftig auch Beiträge im Internet danach klassifiziert werden, ob sie ab 18, 16, 12, 6 oder 0 Jahren freigegeben sind.

Auf diese Altershinweise sollen "geeignete Filterprogramme" zugreifen. Zwar gibt es schon kommerzielle Filtersoftware, aber noch keine, die von der zuständigen Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) offiziell anerkannt ist. Der Vertragstext deutet darauf hin, dass dem Verfahren der "Positivliste" bei der Frage der Anerkennung der Vorzug gegeben wird.

Installiert man ein Programm, das mit einer solchen Liste arbeitet, würde es automatisch alles aussperren, was nicht dem gewählten Schutzniveau entspricht, auch alle Seiten ohne Kennzeichnung.

Will man als deutscher Seitenbetreiber also nicht auf jugendliche Leser verzichten, wäre man gezwungen, seine Inhalte entsprechend zu markieren. Und wer falsch kennzeichnet, dem drohen empfindliche Strafen: Der Vertrag sieht Geldbußen von bis zu 500 000 Euro vor. Die ersten Anbieter haben bereits angekündigt, ihre Webseiten zum 1. Januar abzuschalten.