Hamburger Datenschutz-Experte erwartet mehr Widerspruch

Dass das Bundeskanzleramt in Berlin oder auch die Köhlbrandbrücke jetzt über Google Street View in einer Panoramaansicht zu betrachten sind, ist datenschutzrechtlich eher unproblematisch. Das meint der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar. Auch er hat sich gestern die Neuerungen von Google angeschaut, die leeren Stadien und die Plätze in München, Stuttgart und Dresden, vor allem aber die Straßenansichten von Oberstaufen. "Dort sieht man Häuser, Geschäfte, kann auf Balkone und Vorgärten zoomen. Das ist schon brisanter als touristisch interessante Plätze und berührt die Privatsphäre der Menschen."

Die Gesichter der Oberstaufer sind in den Aufnahmen gepixelt worden. Caspar sagt aber, dass oft schon Kleidung, Körperbau und Haltung und auch die Umgebung hinreichen, jemanden zu erkennen. "In so einem kleinen Ort reicht es grundsätzlich nicht aus, die Gesichter unkenntlich zu machen, zumal hier meist jeder jeden kennt. Daher sind derartige Aufnahmen dort besonders problematisch." In Ballungszentren wie Hamburg herrsche dagegen mehr Anonymität.

Über diese neue Funktion könnten zum Beispiel Banken überprüfen, wie jemand wohnt, und so die Kreditwürdigkeit bewerten. Oder Arbeitgeber könnten über das Aussehen des Hauses oder die Wohngegend Rückschlüsse auf die Einstellung oder den Charakter eines Job-Bewerbers schließen. "Google bedient deutlich einen voyeuristischen Ansatz, gerade in Wohngegenden." Zudem verfüge die Firma, die als Internetsuchmaschine bekannt geworden ist, schon über genug andere Informationen ihrer Nutzer, jetzt komme noch der Wohnort hinzu.

Bis zum 15. Oktober konnte man vorab bei Google Widerspruch gegen die Öffentlichmachung des eigenen Hauses oder auch nur der Mietwohnung einlegen. Bundesweit haben davon schon 244 237 Haushalte Gebrauch gemacht, das entspricht rund drei Prozent der deutschen Haushalte. Caspar schätzt, dass es noch mehr werden, weil man auch noch nachträglich das Pixeln bei Google einfordern kann. Widerspruch kann eingelegt werden im Internet unter www.google.de/streetview oder schriftlich bei der Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg.