Hamburg. Auch wenn die Kulturbehörde keine Rechtsprobleme erkennen mag, könnte die Schließung des Altonaer Museums erhebliche juristische Folgen haben. Von Anfang an hatte Lisa Kosok, die zurzeit noch allein den Vorstand der Stiftung Historische Museen Hamburg vertritt, die Meinung geäußert, dass das Hamburgische Museumsstiftungsgesetz, in dem die vier Standorte (Hamburgmuseum, Altona, Helms-Museum und Museum der Arbeit) genannt sind, eine Standortgarantie enthält. Auch der renommierte Anwalt Gerhard Strate, der für die Initiative "Altonaer Museum bleibt" ein Rechtsgutachten erarbeitet hat, hält die Auslagerung der Altonaer Sammlung und deren Verteilung auf die übrigen Museen für rechtswidrig. Besonders problematisch ist zudem der Status von Objekten, die von Privatpersonen dem Museum gestiftet worden sind. Nach Abendblatt-Informationen hat bereits ein Stifter, der dem Altonaer Museum ein wertvolles Gemälde geschenkt hat, im Falle der Schließung eine Rückgabeforderung angekündigt. Das könnte der Auftakt einer Welle von Restitutionsforderungen werden.