Die Kulturbehörde bittet Bürger nach Anfragen zur Kasse. Der Hamburger Künstler 3 Rooosen erhielt für seine Neugierde einen Gebührenbescheid.

Hamburg. Christian 3 Rooosen ist verärgert. Schuld daran sind seine Wissbegier, Hamburgs Informationsfreiheitsgesetz und ein Gebührenbescheid über 66 Euro - zusammen ergibt das ein Paradebeispiel für missratene Kommunikation zwischen Bürger und Behörde.

Die Behörde ist die Kulturbehörde, der Bürger heißt 3 Rooosen, ein Künstlername, natürlich. Der junge Mann gehört zur Gruppe der Frappant-Künstler , ist ein bisschen verschroben, aber das darf er als Künstler ja auch. Er singt seine Bilder und produziert Aktionen wie "Geschenkeverbrennungen" oder "Schmusen mit Politikern".

Die Kulturbehörde vergibt Fördergelder. Also stellte 3 Rooosen mit einem Kollegen einen Antrag auf Förderung aus einem 200 000-Euro-Topf für Off-Kultur. Bescheid: negativ. Er schrieb in einer Mail an die Kulturbehörde, er "möchte gerne erfahren, welche Projekte mit welchen Summen gefördert werden und wer in der Jury saß".

Solche schriftliche Neugier gilt seit dem 17. Februar 2009 als Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Das sichert jedem Bürger das Recht auf Auskünfte zu. Als er fragte, kannte 3 Rooosen das Gesetz nicht. Auch nicht dessen Paragraf 7, Absatz 5: "Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz werden Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz ... erhoben."

Die Kulturbehörde rückte einen Teil der Informationen heraus, dann erhielt der überraschte 3 Rooosen einen Gebührenbescheid. Einmal Frage und Antwort - macht 66 Euro. Gesagt hat ihm das vorher leider keiner. Sonst hätte sich 3 Rooosen das vielleicht überlegt, denn 66 Euro sind viel Geld für einen Künstler. Auch einen Kollegen hat es getroffen (66 Euro); der erfuhr auf Nachfrage, man habe extra vorher nicht sagen wollen, dass und was es kostet - man wolle die Bürger schließlich nicht von berechtigten Fragen abschrecken.

Nun schützt Nichtwissen nicht vor Gebührenpflicht. Einerseits. Andererseits könnte man ja aus Gründen des vertrauensvollen Umgangs den Bürger vorab über Gebühren informieren und nicht erst, wenn alle ordnungsgemäß vergrätzt sind. Offenbar eine gute Idee, denn auf Abendblatt-Nachfrage heißt es jetzt aus der Kulturbehörde: "... hat die BKSM bereits veranlasst, dass künftig die Anfragenden deutlich darauf hingewiesen werden".

Muss noch die Gebührenkuh vom Eis. Kulanz als Behördeninitiative? Nein: Die Künstler müssten wieder einen Antrag stellen, diesmal gebührenfrei - auf Erlass der Gebühren. Ohne Rechtsanspruch. Einer von ihnen überlegt denn auch, stattdessen einen Förderantrag für eine Kunstaktion zu stellen. Deren Arbeitstitel könnte heißen: Bezahlung eines Gebührenbescheids.