Dresden. Das Amtsgericht Dresden hat am Freitag gegen zwei Journalisten im Zusammenhang mit ihren Recherchen im sogenannten Sachsensumpf Geldstrafen von je 2500 Euro Geldstrafe verhängt. Der Vorsitzende Richter verurteilte sie wegen übler Nachrede gegen zwei Polizisten in einem Artikel für "Zeit Online" vom Juni 2008. Den Tatvorwurf der Verleumdung und der Beihilfe zu möglicherweise ehrverletzenden Äußerungen in einem anderen Artikel für das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" sah er nicht bestätigt. Hier erfolgte ein Freispruch. (AZ: 231 Cs 900 Js 28869/08)