Ein 28-jähriger New Yorker soll fünf ehemalige Mitstreiter schwer belastet haben. Hacker könnten mit langjährigen Haftstrafen rechnen.

Hamburg. Den internationalen Strafverfolgungsbehörden ist ein schwerer Schlag gegen die Hackerorganisationen Anonymous und LulzSec gelungen. Am Dienstagabend deutscher Zeit meldete das New Yorker Büro der US-Bundesstaatsanwaltschaft, dass gegen fünf mutmaßliche Hacker in den USA, Großbritannien und Irland Anklage erhoben wurde, ein sechster habe sich bereits vor einigen Monaten schuldig bekannt.

Bei dem sechsten Angeklagten handelt es sich um einen 28-jährigen New Yorker: Hector M., der allem Anschein nach auch verantwortlich für die jetzt erfolgte Anklage gegen seine früheren Mitstreiter ist. M. sei bereits im August vernommen worden und habe - laut Informationen des US-Nachrichtensenders Fox News - seitdem eng mit den Behörden zusammengearbeitet.

Das Hackernetzwerk Anonymous reagierte auf die Anklagen mit dem Lahmlegen der Website eines Sicherheitsunternehmens. Anstelle eines Blogeintrags von Luis Corrons, Chef der Forschungsabteilung des spanischen Unternehmens, in dem er sich erfreut über die Festnahmen äußerte, war gestern einige Zeit lang eine Stellungnahme der Hacker zu lesen, in der sie gegen den "Verräter aus den eigenen Reihen" wettern. Gleichzeitig versuchen Anonymous-Mitglieder auf verschiedenen Kanälen, die Annahme zu entkräften, die Verhaftungen würden das Ende von Anonymous bedeuten. Sie verweisen auf den dezentralen Charakter und die angeblich fehlende Führungsstruktur des Netzwerks.

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Die Anklageschrift umfasst verschiedene Cyberkriminalitätsdelikte, darunter den Angriff auf das Beratungsunternehmen Stratfor, bei dem im Dezember 2011 rund 60 000 Kredit-kartendaten und persönliche Informationen über 860 000 Nutzer des Unternehmens erbeutet wurden. Auch die Veröffentlichung eines Telefongesprächs zwischen der CIA und anderen Behörden im Januar dieses Jahres ginge auf das Konto eines der Angeklagten.

Sollten sie in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen werden, müssen die Hacker mit langjährigen Haftstrafen rechnen. Gegen den Hauptangeklagten M. könnte eine Höchststrafe von 124 Jahren und sechs Monaten verhängt werden.