Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil zu Ungunsten von Franz Beckenbauer ausgesprochen. Fotos seiner Kinder dürfen veröffentlicht werden.

Karlsruhe. Die Kinder des Fußball-Managers Franz Beckenbauer müssen Fotoveröffentlichungen in der Presse hinnehmen, vorausgesetzt es besteht ein öffentliches Interesse. Ein generelles Veröffentlichungsverbot von Fotos bis zu deren Volljährigkeit sei nicht möglich und verstoße gegen die Pressefreiheit, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der sechste Senat hob damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg auf. Der Burda-Verlag hatte in mehreren Zeitschriften Fotos der Kinder mit ihren Eltern veröffentlicht.