Streamingdienste wie Spotify, Rdio oder Wimp gelten vielen als ein Zukunftsmodell der Musikbranche: Anders als beim klassischen Handel mit Musik erwerben Abonnenten nicht Songs, sondern Zugangsrechte zum Katalog der Anbieter. Die Musik wird nicht dauerhaft auf dem Computer oder Smartphone gespeichert, sondern nur dort abgespielt.

YouTube sieht sich als Anbieter einer Infrastruktur, der für die hochgeladenen Inhalte nicht verantwortlich ist. Die Gema hingegen möchte gerichtlich nachweisen lassen, dass das Videoportal als Täter für Urheberrechtverletzungen durch Musikvideos haftbar gemacht werden kann. Das Landgericht Hamburg urteilte in erster Instanz, dass YouTube illegale Videos sperren muss - aber erst nach einem Hinweis durch den Urheber.

Illegale Downloads werden zumeist über Peer-2-Peer-Netzwerke getätigt. Deren Nutzer geben gespeicherte Filme oder Musik von ihrem eigenen Rechner für andere frei, gleichzeitig können sie selbst wie an einer Tauschbörse Dateien anderer herunterladen.