Eltern, die wirklich ein Herz für ihr Kind haben, versorgen seinen Magen täglich mit einem frischen Apfel. Die Supermärkte bieten dafür ganzjährig frischpolierte Produkte aus Neuseeland, Südafrika und Chile an.

So können unsere Kleinen mit dem Geschmack von Golden Delicious, Jonagold oder Red Delicious aufwachsen. Bis ins hohe Alter werden sie sich noch dankbar daran erinnern, dass sie deshalb so alt geworden sind, weil die EU-Kommission in Brüssel sie vor betagten heimischen Äpfeln wie dem säuerlichen Altländer Pfannkuchen­apfel bewahrt hat. Was aus dem Züchtungsjahr 1840 stammt, passt doch nicht mehr ins Zeitalter digitaler Lebensmitteleinkäufe – oder?

Zum Glück werden wir in der „Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission vom 7. Juni 2011 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates für die Sektoren Obst und Gemüse“ vor allzu großem regionalen Wildwuchs geschützt. Kleine Fehler wie unterschiedliche Größe sind zwar zulässig. Aber ansonsten dulden die EU-Kommissare keine krummen Sachen. Auch nicht bei Gurken. Und schon gar nicht bei Äpfeln.

Für die Supermärkte ist das ganze sehr einfach: Sie verkaufen nur wenige weltmarkttaugliche Sorten. Verkäufer und Verbraucher müssen sich dann nicht so illustre Namen merken wie „Berliner Schafsnase“, „Agatha von Klanxbüll“, und den roten „Ruhm von Kirchwerder“. Aber irgendwie ist es schade um all die alten Sorten und den süß-säuerlichen und glockenförmigen „Finkenwerder Herbstprinzen“ – sie führen unter dem Schutz von Apfelliebhabern nur noch eine Nischenexistenz. Und die meisten Kinder werden wohl niemals erfahren, dass die alten Apfelsorten dem Einheitsbrei aus dem Supermarkt eines voraushaben: Sie schmecken einfach paradiesisch.