Es gibt immer wieder ein erstes Mal im Leben. In der kommenden Woche zum Beispiel werde ich zum ersten Mal eine Hausnummer anbringen. Kürzlich bekam ich einen Brief vom Bezirksamt Eimsbüttel, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt. Darin wurde mir "nach Paragraf 20 HWG" meine Hausnummer zugeteilt, und ich nahm mir vor, voller Stolz ein schönes Hausnummernschild anzubringen. Aber so einfach ist das nicht.

Denn wie ich in "Anlage 1 zum Bescheid" erfuhr, sind dabei zahlreiche "baurechtliche Anforderungen" zu beachten. "Insbesondere sind zu beachten: die Vorschriften der Hamburgischen Bauordnung (HBauO), die Vorschriften der nach den HBauO erlassenen Rechtsvorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik (§ 3 Abs. 3 HBauO)."

Ich erfuhr, dass Hausnummernleuchten in Richtung Straße am Haus zu befestigen sind, was mir unmittelbar einleuchtete. Ganz wichtig sei es überdies, dass meine Hausnummer die "Lichtsignale von Rettungsdiensten nicht nachteilig beeinflussen" dürfe, was ich nicht verstand, denn schließlich fahre ich mit meinem Haus normalerweise nicht durch die Stadt.

Weiter wurde ich belehrt, dass ich die Nummer, "nicht niedriger als 1,80 m" am Haus zu befestigen hätte, und zwar "im Falle des Satzes 1 des vorangegangenen Absatzes gemessen an der Eingangshöhe, im Falle des Satzes 2 gemessen an der Geländeoberfläche am Anbringungsort". Ich fragte mich, warum ich aus meiner Wohnung ausziehen musste. Die hatte einen Hausmeister, der Hausnummern an Regelwerke anzupassen in der Lage war. Damit gehörte er zu den Kennern der Entbürokratisierungspolitik.