Die kommunale Selbstverwaltung geht auf Heinrich Friedrich Karl Reichsfreiherr vom und zum Stein (1757 bis 1831) zurück. Dem preußischen Beamten, Staatsmann und Reformer ging es um die „Wiederbelebung den Gemeingeistes und des Bürgersinns, die Benutzung der schlafenden und falsch geleiteten Kräfte und zerstreut liegenden Kenntnisse, den Einklang zwischen dem Geist der Nation, ihren Ansichten und Bedürfnissen und denen der Staatsbehörden, die Wiederbelebung der Gefühle für Vaterland, Selbständigkeit und Nationalehre“. Eines der zentralen Reformgesetze war das Edikt zur Bauernbefreiung. Leibeigenschaft und Erbuntertänigkeit wurden aufgehoben, die Freiheit der Berufswahl eingeführt. Besonders deutlich war Steins Handschrift in der neuen Städteordnung vom 19. November 1808. Deren Grundkonzeption stammte von seinem Mitarbeiter Johann Gottfried Frey. Die dort stark ausgeprägte Selbstverwaltungsidee spiegelte Steins Ablehnung des zentralisierten und bürokratischen Staates wider. Gescheitert war er mit dem Versuch, die Selbstverwaltung auch auf das „platte Land“ auszudehnen. (ms)