Hamburg. Die Schule hergeben und verfallen lassen? Den sozialen Mittelpunkt im beschaulichen Stadtteil Farmsen-Berne einfach aufgeben? Die Bürger wollen gegensteuern und haben den „Verein Kultur- und Bildungszentrum Schule Berne i.G.“ ins Leben gerufen. Er will sich bei den Behörden um das Gebäude bemühen und stellt am Sonntag, 19. November, ab 17 Uhr in der Karl-Schneider-Halle (Berner Heerweg 183) sein Nutzungskonzept vor. Der Verein würde gern ein Kulturzentrum mit vielfältigsten Nutzern entstehen lassen.
Interessenten und Ideen gibt es viele: Eine Kindertagesstätte, ein Stadtteilcafé, Atelierräume für Künstler, Fahrradwerkstatt, Druckerwerkstatt, Jugendräume, Nachhilfe und Integrationskurse. Auch möchte der TuS Berne die Turnhalle weiter nutzen, was ihm zwar von der Schulbehörde auf einer Bürgeranhörung vor Ort verbindlich zugesichert worden war, jetzt aber dem amtlichen Vergessen anheimfallen soll, wie der SPD-Abgeordnete Marc Buttler in der Berner Hauspostille seiner Partei schrieb.
Finanzierungsfrage ist offen
Der kritische Punkt ist das Finanzierungskonzept und die Erwartung der Stadt, das etwa 5000 Quadratmeter große Grundstück zu Geld machen zu können. Die Schulbehörde hatte den Grundschulstandort zum Herbst 2016 aufgegeben. Die denkmalgeschützte Schule des legendären Hamburger Oberbaudirektors Fritz Schumacher hätte umfänglich saniert werden müssen, was der Behörde angesichts der rückläufigen Schülerzahlen nach eigenem Bekunden gegenüber dem Abendblatt zu teuer war. Trotz ihrer gesetzlichen Pflicht zur Denkmalpflege hatte die Behörde ihr Haus über Jahrzehnte nur unzureichend gepflegt.
Entsprechend laut und wütend war der Protest, der selbst die örtliche SPD-Führung im Stadtteil zu einem harschen, offenen Protestbrief an den Bürgermeister und Parteichef veranlasste. Olaf Scholz hüllte sich jedoch in Schweigen, und die Schulbehörde gab das Gebäude mittlerweile als „abgemietet“ an die Finanzbehörde ab.
Verkauf ohne Auflagen zum Denkmalschutz?
Diese bestätigte dem Abendblatt, dass derzeit „eine Ausschreibung des Grundstücks zum Zwecke des Wohnungsbaus geprüft“ werde, ließ aber alle weitergehenden Fragen unbeantwortet. Insbesondere blieb offen, ob bzw. inwieweit ein künftiger Grundstückseigner auf den Denkmalschutz verpflichtet werden soll. In der Vergangenheit hatte die Stadt, etwa beim Verkauf der denkmalgeschützten City-Hochhäuser, die für einen Abriss der Gebäude nötigen Gutachten gleich mitgeliefert.
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