Ingo und Doris Hildebrand sind geistig behindert. Als sie heiraten wollten, mussten sie ihre Ehefähigkeit erst beweisen

Sich zu verloben und zu heiraten ist für viele Menschen selbstverständlich. Für Doris und Ingo Hildebrand war es das nicht: Sie sind seit zwei Jahren ein Paar, beide haben eine geistige Behinderung und leben in einer Wohnanlage des Rauhen Hauses in Henstedt-Ulzburg. Als die beiden vor einigen Monaten beschlossen hatten zu heiraten, wurde es zunächst schwierig. Die Standesbeamtin wollte sichergehen, dass das Paar wirklich versteht, worauf es sich einlässt. Andrea Müller hatte zwar schon viele Paare getraut, doch noch keines mit einer geistiger Behinderung. Sie wollte die Ehefähigkeit feststellen und besuchte das Paar im Beisein derer Betreuer in der Wohnung. Es ist durchaus die Pflicht eines Standesbeamten, vor der Eheschließung die Ehegeschäftsfähigkeit zu prüfen, bei der es darauf ankommt, ob der oder die Verlobte in der Lage ist, das Wesen der Ehe zu begreifen und insoweit eine freie Willensentscheidung zu treffen, heißt es im Bundesgesetzbuch. Selbst eine erhebliche geistige Behinderung muss die notwendige Einsichtsfähigkeit in das Wesen der Ehe und die freie Willensentscheidung zur Eheschließung nicht ausschließen. „Es überraschte mich sehr, welch klare Vorstellung die beiden bereits vom bevorstehenden Tag Ihrer Hochzeit hatten“, sagte Andrea Müller.

Für die Betreuer war es ein Perspektivwechsel