Die Familienpflegezeit hilft Eltern, mit einem Darlehen Arbeit und Versorgung des Kindes unter einen Hut zu bringen

Tim ist nicht wie andere Kinder, das war uns wenige Tage nach seiner Geburt klar. Zwei Monate zu früh auf die Welt gekommen, 1140 Gramm leicht, dazu ein irreparabler Hirnschaden: Ich nahm die vollen drei Jahre Elternzeit, um Tim so gut wie möglich zu unterstützen bei seinem schwierigen Start ins Leben. Doch als das Ende der 36 Monate in Sicht war, die letzten Ersparnisse aufgebraucht und Tim noch immer nicht auf den Beinen – stieg Panik in mir auf. Wie sollte ich Job, Familie und Tims Therapieprogramm unter einen Hut bekommen, wann seine Arzttermine wahrnehmen, Rezepte abholen, mit der Pflegeversicherung abrechnen?

Die beste Antwort, die ich auf all diese Fragen gefunden habe, ist die Familienpflegezeit. Sie ist ein Teilzeitmodell für Menschen wie mich und meinen Mann, Mütter oder Väter „eines minderjährigen, pflegebedürftigen nahen Angehörigen“, wie es im Gesetzestext heißt. Am 1. Januar 2015 sind die Regelungen des Familienpflegezeitgesetzes in Kraft getreten. Sie schützen Familien, die von Behinderung betroffen sind, und helfen ihnen dabei, Pflege, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Väter oder Mütter können demzufolge 24 Monate lang ihre Arbeitszeit reduzieren – also Teilzeit auf einer Vollzeitstelle arbeiten. Während dieser Zeit genießen sie besonderen Kündigungsschutz. Die Hälfte des wegfallenden Gehalts fängt ein zinsloses Darlehen auf.