Ahrensburg . Wer eine Auszeit von der Betreuung eines Angehörigen braucht, kann Leistungen gesetzlicher Krankenkassen in Anspruch nehmen.

Für ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu sorgen, kostet Kraft. Deshalb ist es für jeden Angehörigen wichtig, gelegentlich Abstand vom Pflegealltag zu gewinnen, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch. Die AOK berät Pflegende zu den Leistungen, die sie im Bezug auf eine solche Auszeit in Anspruch nehmen können.

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten bei einer notwendigen Verhinderungs- oder Ersatzpflege.