Jugendliche ärgern sich über die komplizierte Anleitung zur Bürgerschaftswahl und machen es selbst besser - mit einer einfachen Grafik.

Volksdorf. Das Thema Bürgerschaftswahl stand für die Schüler der Klasse 10a am Gymnasium Buckhorn nach dem Ende des schwarz-grünen Senats ganz oben auf der Themenliste im Politikunterricht. Erfreut über das Interesse seiner Schüler an den aktuellen politischen Entwicklungen in der Stadt, bestellte Lehrer Hubert Rinklake einen Klassensatz der Broschüre "20 Stimmen für Hamburg - Das neue Wahlrecht zur Hamburgischen Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen", herausgegeben von der Landeszentrale für politische Bildung. Diese lasen sich die Jugendlichen durch - und waren laut Lehrer Rinklake entsetzt.

"Der zehn Seiten lange Text ist zum Gähnen langweilig", sagt Sören, 16. Mitschülerin Antonia stimmt zu. "Wer nicht muss, der fängt gar nicht erst an zu lesen oder hört nach einer Seite wieder auf." So motiviere man Erstwähler jedenfalls nicht, am 20. Februar wählen zu gehen, sagen die Volksdorfer Gymnasiasten. Was den Schülern vor allem fehlte, war ein Schaubild mit klaren Erläuterungen. Also setzten sie sich zusammen und gestalteten eine Grafik. Inzwischen sind die Buckhorn-Zehntklässler echte Wahlrechtsexperten. Den Abendblatt-Lesern stellen sie die Grafik gerne zur Verfügung und liefern nachfolgend die leicht verständlichen Erläuterungen dazu.

Die Grafik macht deutlich, dass jeder Wahlberechtigte insgesamt zehn Stimmen für die Bürgerschaftswahl zur Verfügung hat. Diese werden noch einmal aufgeteilt in fünf Stimmen für Kandidaten im Wahlkreis und fünf Stimmen für die Kandidaten auf der Landesliste. Die Wahl der Bezirksversammlungen läuft genauso. Auch hier haben die Wähler zehn Stimmen. Zusammen macht das 20 Stimmen für Hamburg.

Die Grafik macht auch die Verteilung der Stimmen klar. Die fünf Wahlkreisstimmen können ebenso wie die fünf Landesstimmen beliebig auf die verschiedenen Kandidaten der jeweiligen Listen aufgeteilt werden. Auch besteht die Möglichkeit, alle Stimmen auf einen Kandidaten beziehungsweise eine Liste zu zentrieren. Insgesamt gibt es 121 Sitze in der Bürgerschaft, davon entfallen 71 auf die Wahlkreise und 50 auf die Landeslisten.

Erhält eine Partei weniger als fünf Prozent der Stimmen, hat sie aufgrund der Sperrklausel kein Recht auf Sitze in der Bürgerschaft. In den Wahlkreisen werden nach den meisten abgegebenen Stimmen drei, vier oder fünf Mandate vergeben. Über die Landeslisten entscheidet sich das Verhältnis der Sitze in der Bürgerschaft. Von der prozentual errechneten Sitzanzahl wird die Zahl der in den Wahlkreisen ermittelten Sitze abgezogen. Dies ist für die kleineren Parteien interessant, die weniger oder gar keine Wahlkreiskandidaten durchbringen werden. Die übrigen Sitze werden an die Landeslisten verteilt.

Zudem werden am 20. Februar die Bezirksversammlungen gewählt: 57 Bezirksabgeordnete in Wandsbek, 51 in Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Harburg sowie 45 in Bergedorf. Statt der Fünf-Prozent-Hürde gilt für die Bezirksversammlungen eine Drei-Prozent-Hürde.

Die Gymnasiasten haben auf abendblatt.de häufig gestellte Fragen zur Bürgerschaftswahl und die Antworten zusammengestellt: www.abendblatt.de/schueler-wahl