Als “Sondervermögen“ werden öffentliche Einrichtungen bezeichnet, die für besondere Aufgaben geschaffen wurden.

"Das ist keine juristische Person wie eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft, sondern eine teilrechtsfähige Anstalt", erklärt Finanzstaatsrat Robert Heller. Das "Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb" ist also im Prinzip eine städtische Gesellschaft, im Gegensatz zu Saga, Hochbahn oder Hamburg Port Authority (HPA) aber nicht rechtlich selbstständig. Daher gilt es auch nur als "Dienststelle" der Finanzbehörde, die für das Immobilienmanagement der Stadt zuständig ist.

Der Begriff "Sondervermögen" ist irreführend, da sich dahinter nicht unbedingt ein Vermögen verbirgt, sondern manchmal sogar das Gegenteil. So hat der CDU/GAL-Senat beschlossen, die neuen Schulden - bis 2013 werden unter Verweis auf die Finanzkrise rund sechs Milliarden Euro aufgenommen - in einem "Sondervermögen" zu bündeln und sich verpflichtet, diese von 2015 an zurückzuzahlen. Das "Sondervermögen Schule" hat hingegen durchaus Vermögen, nämlich die Schulgebäude und die Mieteinnahmen.

"Sondervermögen" schaffen also einerseits Transparenz über Einnahmen und Ausgaben für ein bestimmtes Projekt. Die Verbindlichkeiten, die letztlich bei der Stadt liegen, tauchen aber im Kernhaushalt nicht auf.