Jugendliche, die zu oft schwänzen, müssen eine Woche in Haft nachsitzen. Jedenfalls, wenn Jugendrichter Olof Masch die Verhandlung führt.

Hamburg. Gefängnishof statt Schulhof: Jugendliche, die hartnäckig dem Unterricht fernbleiben, müssen zur Strafe eine Woche in Haft nachsitzen. Jedenfalls, wenn der Bergedorfer Jugendrichter Olof Masch die Verhandlung führt. Schon zwei notorische Schulschwänzer hat der erfahrene Richter zum Jugendarrest nach Hahnöfersand geschickt. "Meist ist aber schon die Androhung der Gefängnisstrafe für die Jugendlichen ein Aha-Erlebnis", sagt der 63-Jährige.

Jede Woche stehe derzeit mindestens ein Schulschwänzer in Bergedorf vor Gericht. Früher seien pro Jahr gerade einmal etwa vier solcher Verfahren verhandelt worden, sagt Masch. "Doch seit ich mich im Januar mit der Rechtsabteilung der Hamburger Schulbehörde zusammengesetzt habe, flutscht es." Zumindest an einigen Gerichten der Stadt werde seitdem "härter durchgegriffen".

Doch wie ist überhaupt das Vorgehen gegen das Vergehen, das offiziell "Absentismus" heißt? Bleibt ein Schüler fünf Tage lang unentschuldigt dem Unterricht fern, meldet die Schule den Namen des Schwänzers der Behörde, die daraufhin einen Bußgeldbescheid verschickt. Ist der Jugendliche älter als 14 Jahre, sind 75 Euro fällig. Der Bescheid werde jedoch erfahrungsgemäß oft ignoriert, der Betrag nie beglichen, sagt Masch. "In der Vergangenheit hat man das dann ein bisschen schleifen lassen. In manchen Fällen kam es erst zwei Jahre später zu einem Verhandlungstermin."

Bei Jugendrichter Olof Masch wird der Termin, zu dem er die Eltern und den betreffenden Klassenlehrer einlädt, zügiger angesetzt. Den Bußgeldbescheid ersetzt er durch eine "Schulbesuchsweisung". Das heißt: Vier bis sechs Wochen nach der Verhandlung wird kontrolliert, ob der Schwänzer regelmäßig zur Schule geht. "Falls nicht, wird zackig die nächste Verhandlung angesetzt, der Jugendliche womöglich mit einer Woche Haft bestraft", sagt Masch. Sein "Bergedorfer Modell" verzeichne schon jetzt eine "hohe Erfolgsquote".

Ein Vorbild für andere Jugendrichter? "Diese Schulbesuchsweisung, die Olof Masch quasi eingeführt hat, ordne ich auch an", sagt Joachim Katz, Richter am Amtsgericht Altona. In den Jugendarrest habe er selbst bisher noch keinen Schulschwänzer geschickt. "Das kommt immer auf den Fall an, die Verhältnismäßigkeit muss stimmen."

Anfang Januar hatte Norbert Rosenboom, Senatsdirektor im Amt für Bildung, die Schulleiter dringlich an die Durchsetzung der Schulpflicht erinnert: "Neuere kriminologische Erkenntnisse sehen die Gefahr des Einstiegs in eine delinquente Entwicklung bereits nach einer durchgehenden Schulpflichtverletzung von fünf Tagen", heißt es in dem Schreiben. Olof Masch: "Jeder jugendliche Intensivtäter ist nicht regelmäßig zur Schule gegangen." Schwänzerei sei ein "Indikator, den man im Auge haben muss".

2009 wurden laut Behörde in Hamburg 949 Schulschwänzer gemeldet und 518 Bußgelder verhängt- doch nur ein Viertel davon wurde auch bezahlt.