Hamburg. Grund ist ein Verfahrensfehler. Erneute Verhandlung soll in Hamburg stattfinden. Mord war aus Rache in Auftrag gegeben worden.

Der Prozess um die Schüsse auf Hells-Angels-Boss Dariusch F. muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen Arash R., den Drahtzieher des Angriffs, aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung nach Hamburg zurückverwiesen (Az: 5 StR 542/19 ). Grund hierfür ist ein Verfahrensfehler der für den Fall zuständigen Strafkammer: Diese habe ihre schriftliche Urteilsbegründung einen Tag zu spät vorgelegt, rügte der BGH. Anfang Juni hatte das Landgericht Arash R. (29) – Ex-Mitglied der inzwischen aufgelösten Hamburger Rocker-Gang Mongols – zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er aus Rache einen Mord an Dariusch F. in Auftrag gegeben hatte.