Hamburg. Polizisten und Feuerwehrleuten, die bei gewalttätigen Angriffen verletzt werden, sollen künftig Schmerzensgeld erhalten, auch wenn die Verursacher nicht belangt werden können. Eine entsprechende Änderung des Beamtengesetzes hat der Hamburger Senat am Dienstag beschlossen. Die Einsatzkräfte seien in ihrer täglichen Arbeit dem Risiko ausgesetzt, tätlich angegriffen und verletzt zu werden, wird als Begründung angegeben. Gezahlt wird das Schmerzensgeld vom Steuerzahler, wenn der betroffene Beamte seine Ansprüche innerhalb eines Jahres nicht durchsetzen kann. Die neue Regelung soll ein Jahr rückwirkend gelten.
Bereits im Juni war die neue Regelung von Innensenator Andy Grote angekündigt worden. Damit wolle man ein klares Zeichen der Wertschätzung setzen, weil Polizisten und Feuerwehrleute ein erhebliches Risiko eingingen, um für die Sicherheit Hamburgs zu sorgen.
Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), lobte die Entscheidung. „Wir begrüßen den Vorstoß des Senats“, sagte Lenders.
Es könnte mehr Klagen geben
Die DPolG würde im Jahr in rund 60 Fällen Mitglieder aus der Hamburger Polizei Rechtsschutz gewähren, um Schmerzensgeld einzuklagen. In einigen wenigen Fällen seien die Titel nicht zu vollstrecken, weil bei dem Täter „nichts zu holen ist“. Jetzt übernimmt die Stadt diese Forderungen und geht gegenüber den Beamten in Vorleistung. Anschließend will die Stadt versuchen, das Geld doch noch von den Straftätern einzutreiben.
Insider sagen, dass viele Polizisten, gerade bei aussichtslosen Fällen, keine Ansprüche geltend machen würden. Das sei sehr oft der Fall. Mit der neuen Regelung dürfte sich das ändern. Die Folge könnten deutlich mehr Klagen auf Schmerzensgeld sein. 2014 waren in Hamburg 2045 Polizisten und 51 Angehörige der Feuerwehr im Einsatz angegriffen worden. Die Bürgerschaft muss der Regelung noch zustimmen.
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