Hamburg. Er tötete drei Kinder, darunter den kleinen Dennis, den er aus einem Schullandheim verschleppte. Jetzt entschied der BGH, dass die angeordnete Sicherungsverwahrung des Hamburger Kindermörders Martin N., 42, aufgehoben wird. Bestehen bleibt die Verurteilung zu lebenslanger Haft bei besonderer Schwere der Schuld.