Dem 52-jährigen Beamten sei nicht nachzuweisen, dass er sorgfaltswidrig gehandelt habe, sagte die Anklagevertreterin.
Prozess vor dem Hamburger Amtsgericht
Dem 52-jährigen Beamten sei nicht nachzuweisen, dass er sorgfaltswidrig gehandelt habe, sagte die Anklagevertreterin.
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