Im Prozess um einen tödlichen Schuss bei einer Festnahme in Hamburg hat ein Rechtsmediziner dem angeklagten Polizisten (52)eine Reflex-Handlung bescheinigt. Scharfe Kritik an den Ermittlungen übte die Anwältin des sechsjährigen Sohnes des Opfers. Die Verteidigerin sprach von „Pleiten, Pech und Pannen“.
Skandalöse Ermittlungspannen?
Hamburger Polizist als Todesschütze vor Gericht
Von Bettina Mittelacher