Im Prozess um einen tödlichen Schuss bei einer Festnahme in Hamburg hat ein Rechtsmediziner dem angeklagten Polizisten (52)eine Reflex-Handlung bescheinigt. Scharfe Kritik an den Ermittlungen übte die Anwältin des sechsjährigen Sohnes des Opfers. Die Verteidigerin sprach von „Pleiten, Pech und Pannen“.