Günther S. war in eine Menschengruppe gerast, ein Vierjähriger starb. Der Rentner behauptet, eine Bewusstseinseintrübung erlitten zu haben.

Hamburg. Im Prozess um die Unfalltragödie am Hachmannplatz hat der rechtsmedizinische Sachverständige Professor Klaus Püschel zum Unfallhergang ausgesagt. Angeklagt ist Günther S., 75, der beim Rücksetzen mit seinem Automatikwagen eine Menschengruppe überfahren hatte. Ein vier Jahre alter Junge starb, seine Mutter und deren Bruder wurden verletzt. Günther S., der sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten muss, behauptet, er habe beim Anfahren einen Krampf im Bein verspürt und eine Bewusstseinseintrübung erlitten.

Diese Version bezeichnete Püschel als "extrem unwahrscheinlich". Es gebe kein medizinisches Indiz für einen Krampf oder eine Bewusstlosigkeit. Vielmehr handele es sich um eine "Fehlreaktion": Der Angeklagte habe, als er mit dem Auto in eine Senke geriet, schlicht zu viel Gas gegeben, um den Widerstand zu überwinden.