Die Mutter des in Wilhelmsburg verstorbenen Mädchens und ihr damaliger Lebensgefährte müssen mit deutlich höheren Strafen rechnen.

Hamburg. Der Fall des vernachlässigten und möglicherweise verhungerten Kleinkinds Lara-Mia wird ab dem 20. September erneut vor dem Landgericht verhandelt. Dies gab der Sprecher des Gerichts, Conrad Müller-Horn, gestern bekannt. Die Mutter des im März 2009 in Wilhelmsburg verstorbenen Mädchens und ihr damaliger Lebensgefährte müssen mit deutlich höheren Strafen rechnen, nachdem der Bundesgerichtshof das erste Urteil des Landgerichts aufgehoben hatte.

Im Juli vergangenen Jahres waren die zur Tatzeit 18- und 19-Jährigen wegen Misshandlung und gefährlicher Körperverletzung zu Jugendstrafen von zwei Jahren sowie neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft focht daraufhin das vielfach als zu milde kritisierte Urteil mit Erfolg an. Die Bundesrichter entschieden, die Angeklagten dürften nicht noch einmal so glimpflich davonkommen und der damals 19-Jährige nicht wieder nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.