Eine 36 Jahre alte Tochter eines Richters bleibt aber hauptverdächtig, ihre 43-jährige Freundin im Vollrausch lebensgefährlich verletzt zu haben.

Rissen. Sie rief sofort den Notarzt, das wird der mutmaßlichen Schlägerin von Rissen nun angerechnet: Christiane R., die eine Bekannte misshandelt haben soll, muss sich laut Staatsanwaltschaft nicht mehr wegen Verdachts der versuchten Tötung, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die 36 Jahre alte Tochter eines Richters bleibt aber Hauptverdächtige für das, was sich vergangene Woche am Adebarweg ereignete: Christiane R. soll ihre 43 Jahre alte Bekannte im Vollrausch lebensgefährlich verletzt haben.

Ein Zeuge hatte gegenüber der Polizei ausgesagt, die mutmaßliche Täterin vor dem Haus mit blutverschmiertem Oberteil gesehen zu haben. Christiane R. beschuldigte zwei Männer, die aus dem Haus gelaufen seien.

Da keine Fluchtgefahr besteht, ist auch die 36-Jährige vorerst trotz der Vorwürfe nicht in Untersuchungshaft. Das Motiv und der genaue Tathergang sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch unklar, unter anderem deshalb, weil sich das Opfer an nichts erinnern kann.