Sechsmal schon ist Dennis St. verurteilt worden, weil er andere Menschen verprügelt und bedroht hatte. Immer kam er mit Bewährungsstrafen davon.

Neustadt. Einschlägig vorbestraft ist der Angeklagte, der sich seit gestern wegen Körperverletzung vor dem Landgericht verantworten muss. Sechsmal schon ist Dennis St. verurteilt worden, weil er andere Menschen verprügelt und bedroht hatte. Immer kam er mit Bewährungsstrafen davon.

Am 23. Juni soll der 28-Jährige, berauscht von Alkohol und Haschisch, in einem Bus der Linie 21 ohne Grund einen 21-Jährigen provoziert und ihm mit der Faust massiv ins Gesicht geschlagen haben. Sein Opfer fiel in Ohnmacht, erlitt einen doppelten Unterkieferbruch und ein Schädelhirntrauma.

Selbst wenn dem Wiederholungstäter die brutale Attacke nachgewiesen werden sollte, muss er eventuell nicht ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hält es für möglich, dass der psychisch gestörte Dennis St. ohne Schuld handelte. Sollte das Gericht Schuldunfähigkeit bejahen, könnte es ihn strafrechtlich nicht belangen, sondern müsste über eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie entscheiden.

St. war kurz in U-Haft, wurde aber verschont. Diesen Beschluss hob das Gericht jedoch wieder auf, weil St. die Auflage missachtet hatte, sich in Therapie zu begeben. Seit Dezember befindet er sich zwangsweise in der Psychiatrie. Der Prozess wird fortgesetzt.