Drei Jahre nach den Vorwürfen um den Besitz von Kinderpornos, bezieht der beurlaubte Präsident des Sozialgerichts weiter sein Gehalt.

Hamburg. Auch nach Ende des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie ist der frühere Hamburger Sozialgerichts-Präsident Michael R., 57, noch nicht wieder an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt.

Das Personalamt führt weiterhin ein Disziplinarverfahren gegen den Richter. Ihm war vorgeworfen worden, auf einem privat genutzten Rechner, den Michael R. gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin nutzte, etliche Filme mit kinderpornografischem Inhalt gesammelt zu haben. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft Mainz hatte dem Mann aber nicht nachweisen können, dass er die Filme und Fotos selbst heruntergeladen hatte. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt.

Mehr als drei Jahre nach Bekanntwerden der Vorwürfe und der damit verbundenen Beurlaubung bezieht Michael R. nach wie vor sein Richtergehalt. Mehr als 275 000 Euro hat der beurlaubte Richter seitdem erhalten, ohne an seinem Arbeitsplatz aufgetaucht zu sein, wie aus Behördenunterlagen hervorgeht.

Nach Auskunft der Justizbehörde wird der Fall weiter mit Hochdruck bearbeitet. Allerdings hatte nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens zunächst eine gerichtliche Entscheidung über den Umfang der Akten, die den Hamburger Behörden seitens der Staatsanwaltschaft Mainz zur Verfügung gestellt werden, ergehen müssen. Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte die Übersendung des Aktenpakets im Fall Michael R. offenbar zunächst verweigert. Inzwischen, so Justizsprecherin Jennifer McNeil, sind die Akten aber in Hamburg eingetroffen und an die zuständigen Stellen weitergeleitet worden.

In dem Disziplinarverfahren soll nach Behördenauskunft geprüft werden, ob Michael R. den Ruf des von ihm geleiteten Gerichts beschädigt habe. Bis die Sache endgültig geklärt ist, bezieht der Richter weiterhin ein monatliches Gehalt von rund 7000 Euro im Monat.

Wann das Verfahren beendet sein wird, ist derzeit noch vollkommen ungewiss. Michael R. selbst soll angeblich mehrfach Beschwerden gegen Beschlüsse eingereicht haben.

Mit jedem Monat seiner Präsidententätigkeit steigt auch sein Pensionsanspruch - unabhängig davon, ob er beurlaubt ist oder nicht.