Der Chevrolet Matiz prallte mit dem Kotflügel auf das BMX-Kinderrad. Der 21-Jährige gab zu, schneller als Tempo 30 gefahren zu sein.

Billstedt. Der Achtjährige auf dem Zebrastreifen hatte keine Chance. Ein Chevrolet Matiz prallte mit dem Kotflügel auf sein BMX-Kinderrad. Das Kind wurde erst vom Fahrradsattel gegen die Windschutzscheibe des Kleinwagens geschleudert, dann stürzte der Junge auf den Asphalt des Münterwegs in Billstedt. Er erlitt schwere Bauch- und Kopfverletzungen.

Mit einem Rettungswagen wurde Tunkay S. am Mittwochnachmittag in das Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) gebracht, wo er sofort notoperiert werden musste. Doch sein Zustand bleibt kritisch. Nach Angaben der Polizei schwebte er auch einen Tag nach dem Unfall noch in Lebensgefahr.

Der Fahrer des Chevrolets, ein 21 Jahre alter Hamburger, müsse den Jungen in der Tempo-30-Zone "aus noch unbekannter Ursache" übersehen haben, sagte Polizeisprecherin Karina Sadowsky. Der junge Mann, den die Rettungskräfte später als "ruhig und gefasst" beschrieben, äußerte sich bislang nicht selbst zum Unfall.

Ausschließlich auf die Frage nach seiner Geschwindigkeit soll er zugegeben haben, "vielleicht ein bisschen schneller" als in der Tempo-30-Zone erlaubt gefahren zu sein.

Während der Verkehrsunfalldienst der Polizei noch den genauen Unfallhergang ermittelt, wurde bereits der Führerschein des 21 Jahre alten Unfallfahrers beschlagnahmt, der noch auf Probe fuhr. Jeder Führerscheinneuling erhält zunächst einen Führerschein auf Probe - zwei Jahre lang muss er sich im Straßenverkehr bewähren, Fehler wiegen schwerer. Erlaubt sich der Autofahrer in dieser Zeit einen groben Schnitzer, verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. Solche "schwerwiegenden Zuwiderhandlungen", wie sie der ADAC bezeichnet, liegen dann vor, wenn der Fahrer eine rote Ampel missachtet, mehr als 20 km/h zu schnell fährt, oder wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird.

Betrunken zu fahren, vom Unfallort zu flüchten sowie Nötigung fallen ebenfalls darunter. Es gilt als sicher, dass sich die Probezeit des 21-Jährigen bei erwiesener Unaufmerksamkeit ebenfalls verlängert. Wenn Fußgänger oder Radfahrer wiederholt behindert werden, sind auch Aufbauseminare Pflicht, die 250 bis 400 Euro kosten.