Die Angeklagte wollte vom vermeintlichen Kindsvater Geld, Auto und Wohnung. Da sie nicht erschien, erließ das Gericht einen Haftbefehl.

Neustadt. Er ist ein erfolgreicher Geschäftsmann aus Frankfurt, sie eine von Mecklenburg-Vorpommern nach Hamburg gezogene Hartz-IV-Empfängerin. Jahrelang hatten Thomas G., 48, und Mandy W., 30, eine Affäre. Doch dann soll die junge Frau laut Staatsanwaltschaft den 18 Jahre älteren und verheirateten Mann erpresst haben: Er sei der Vater ihrer Tochter. Und wenn er nicht für das Kind und sie zahle, dann werde sie seine Ehefrau informieren.

Eigentlich sollte der Fall, der auch als Stoff für eine Schmonzette taugen würde, gestern vom Amtsgericht verhandelt werden. Mit seiner Anwältin war das vermeintliche Opfer - eleganter Anzug, grau melierte Haare, zwei dicke Gesetzesbücher unterm Arm - aus Frankfurt angereist. Doch die wegen Erpressung angeklagte Frau war gestern bereits zum zweiten Mal unentschuldigt nicht zum Prozess gekommen. Die Geduld der Richterin war damit erschöpft, sie erließ einen Haftbefehl. Unklar ist, ob die Polizei der Angeklagten überhaupt habhaft werden kann - offenbar ist sie untergetaucht.

Zwischen April 2007 und Juni 2008 soll Mandy W. den Mann laut Anklage erpresst haben: Falls er keinen Unterhalt zahle, werde sie seiner Ehefrau von der angeblichen Vaterschaft erzählen. In dieser Zwangslage habe Thomas G. seiner Ex-Geliebten eine Eigentumswohnung in Eppendorf kostenfrei zur Verfügung gestellt. Dann jedoch verlor die Angeklagte offenbar jedes Maß. Laut Anklage verlangte sie von Thomas G. einen Mini Cooper im Wert von 24.000 Euro, außerdem forderte sie einen Ausgleich für rückständige, seit Februar 2008 aufgelaufene Krankenkassenbeiträge. Und: Sollte sie aus der Eigentumswohnung ausziehen, seien für sie monatlich 2000 Euro Unterhalt fällig plus 370 Euro für das Mädchen.

"Doch das Geld ist nicht gezahlt worden", sagt seine Anwältin. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, habe Mandy W. einen Geschäftspartner von Thomas G. über die angebliche Vaterschaft informiert. Da habe ihr Mandant Anzeige erstattet. Ob es sich beim Kindsvater wirklich um den Frankfurter Geschäftsmann handelt, soll ein Vaterschaftstest endgültig klären. Indes geht die Anklage davon aus, dass Mandy W. die Vaterschaft nur erfunden hat, um ihren Ex-Geliebten zu schröpfen.

Für die 30-Jährige hat die Affäre mit dem kriminellen Nachspiel schon jetzt Konsequenzen. Weil Thomas G. vor dem Zivilgericht einen Vollstreckungstitel erstritten hat, wird die Wohnung, die Mandy W. fast drei Jahre bewohnte, ohne auch nur einen Cent zu zahlen, von einem Gerichtsvollzieher zwangsgeräumt werden.