Die Barkasse fuhr auf eine Spundwand. 44 Hafenrundfahrer wurden von der Hamburger Wasserschutzpolizei gerettet.

Hamburg. Die Barkasse "Anita" ist wohl eines der urigsten, gemütlichsten und schönsten Hafenrundfahrtschiffe, die in Hamburg auf Törn gehen. Gestern Mittag lag sie im Wasser, als sei sie ein auf Leistung getrimmtes Sportboot: den Bug himmelwärts gereckt, das Heck tief ins Wasser getaucht. Indes: Ans Fahren war da nicht mehr zu denken. Und schuld an der sportlichen Anmutung war nicht etwa ein viel zu hohes Tempo, sondern eher die Schusseligkeit des Kapitäns Dieter O., 70.

Im Magdeburger Hafen, unterhalb der Baustelle für die im Bau befindliche Hafen-U-Bahntrasse, steuerte der Kapitän, laut seinem Chef "einer vom ganz alten Schlag und ein extrem erfahrener Mann", die "Anita" auf eine Spundwand. Die war zum Zeitpunkt des Unglücks aufgrund des Tidestandes kaum sichtbar und soll Schlick davon abhalten, in die Großbaustelle zu sickern.

Die 44 Hafenrundfahrtgäste kamen bei der Havarie - die sich im Übrigen zwischen zwei eindrucksvoll großen "Durchfahrt verboten"-Schildern ereignete - mit dem Schrecken davon. Eine Rundfahrerin erlitt durch den Schreck eine Kreislaufschwäche. Sie kam zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus. Bei ihrer Rettung - ein Wasserschutzpolizeiboot ging längsseits und nahm die Passagiere an Bord - machten die Hafenbesucher eifrig Fotos.

Ob Barkassenkapitän Dieter O. die Schilder schlicht übersehen hatte oder was sonst zu dem Zwischenfall führte, blieb gestern zunächst unbekannt. Laut Barkasseneigner Michael Glitscher könnte O. eine Wende versucht haben. Glitscher: "Wir sind froh, dass niemandem etwas passiert ist." Die Barkasse ist offensichtlich nicht allzu schwer beschädigt. Glitscher: "Sie hat kein Wasser genommen, lag da wie im Dock." Aufgrund des ablaufenden Wassers bekam die Barkasse immer mehr Luft unter den Kiel. Mit der abendlichen Flut sollte die "Anita" von allein wieder aufschwimmen. Ein Schwimmkran sicherte die Barkasse. Die Wasserschutzpolizei hat eine Ermittlungsgruppe eingerichtet und gegen den Schiffsführer ein Verfahren wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs eingeleitet. Eine erste, wichtige Erkenntnis: Betrunken war der Kapitän zum Unfallzeitpunkt nicht. Ein Alkoholtest verlief negativ.