Schüler Kirk M. wurde im April 2008 getötet und verbrannt. Die Nebenklage fordert eine Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes.

Hamburg. Brutal geschlagen, erdrosselt und dann angezündet - der Schüler Kirk M. (17) starb im April 2008 eines grausamen Todes. Gestern plädierte die Nebenklage: Wie erwartet, forderte Jürgen Walczak, der Kirks Mutter in der Nebenklage vertritt, eine Verurteilung der drei Täter wegen gemeinschaftlichen Mordes.

Walczak beantragte deshalb höhere Haftstrafen als die Staatsanwaltschaft, die vor zwei Wochen auf gemeinschaftlichen Totschlag plädiert hatte. Für Labinot B. (22) und Yakup M. (21) forderte Walczak je zehn Jahre Jugendhaft, für Gzim L. (23) eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Absprache zwischen Gzim L. und der Kammer, die L. im Gegenzug für ein umfassendes Geständnis eine Strafobergrenze von zehn Jahren in Aussicht gestellt hatte, sei zudem nicht bindend: L. habe in seiner Aussage wichtige Details verschwiegen.

Das Trio hatte Kirk M. am Abend des 15. April 2008 in der Wohnung von Gzim L. in Billstedt schwer misshandelt. Gzim L. stopfte dem 17-Jährigen eine Zwiebel in den Mund, während ihn Labinot B. mit einem Gummi-gurt strangulierte. Anschließend verbrannten sie seine Leiche auf einer illegalen Müllkippe.



Warum Mord und nicht Totschlag? Drei Mordmerkmale sind nach Ansicht von Walczak juristisch relevant: Heimtücke, weil der arglose Kirk M. nicht davon ausgehen konnte, für Drogenschulden in Höhe von 25 Euro attackiert zu werden; Grausamkeit, weil die Täter ihr Opfer "gefühllos und unbarmherzig" getötet hätten. Zudem wertet Walczak die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen: Kirk M. habe wegen läppischer 25 Euro sterben müssen - eine Summe, die in keinem Verhältnis zur Tat stünde.


"Schlimmer geht es kaum noch", sagte Walczak. Kirk M. müsse unvorstellbare Todesangst gelitten haben. Die drei Täter hätten "unerträgliches Leid" über seine Familie gebracht.


Kirks Mutter und ihre zwei Töchter befinden sich seit der Bluttat in therapeutischer Behandlung. Die Familie sehnt ein Ende des Prozesses herbei, der fast ein Jahr andauert. Doch auf das Urteil müssen sie noch länger warten als vorgesehen. Nicht am 17. September, sondern erst am 7. Oktober soll das Urteil fallen, hieß es gestern. Grund: Die Verteidigerplädoyers, die am 16. September gehalten werden sollten, sollen nun auf zwei Verhandlungstage verteilt werden. Freunde der Familie machten gestern im Gerichtssaal ihrem Ärger darüber lautstark Luft.


"Das ist eine missliche Entscheidung", sagte auch Walczak. "Meine Mandantin möchte endlich einen Schlussstrich ziehen."