Das Mitführen von Grillanzündern allein reicht nicht, um die Täter wegen versuchter Brandstiftung vor Gericht zu bringen, das Hinterlassen der Anzünder unterm Auto unter Umständen schon. "Wir müssen prüfen, ob eine nicht strafbare Vorbereitungshandlung vorliegt oder ob die Schwelle zum strafbaren Versuch überschritten wurde", sagt Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers.