Pedelecs sind die beliebtesten Modelle unter den Elektrofahrrädern. Der Name leitet sich von der Bezeichnung im Englischen ab: Pedal Electric Cycle.

Der Druck auf die Pedale wird elektrisch verstärkt. Zusätzlich gibt es noch einen An/Aus-Schalter für die elektrische Unterstützung der Trittkraft.

Nach dem Straßenverkehrsrecht ist es kein Kraftfahrzeug. Bei einer Motorunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde und einer Leistung bis 250 Watt gelten Pedelecs als Fahrräder. Einen Führerschein benötigt der Fahrer nicht.

Bei dem schnellen Typ Pedelec, der bis zu 45 Kilometer pro Stunde fahren kann, ist ein Versicherungskennzeichen und eine MofaPrüfbescheinigung Pflicht. Ein Helm ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.

E-Bikes sind mit einem Elektromofa zu vergleichen und lassen sich mit Hilfe des Elektroantriebs durch einen Drehgriff oder Schaltknopf fahren, auch ohne dabei in die Pedale zu treten.

Wird die Motorleistung von 500 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschritten, gelten diese Fahrzeuge als Kleinkraftrad. Auch hier sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung notwendig.

Ein Motor wiegt rund 1,5 Kilo, der Akku zwei Kilo.