Hamburg. Die Zahl der Haushalte, denen der Strom-, Gas- oder Wasseranschluss gesperrt wird, nimmt in Hamburg zu. Wie aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke in der Bürgerschaft hervorgeht, wurde allein bis Ende September 5639 Hamburger Haushalten der Strom abgestellt. Im gleichen Zeitraum wurden 447.970 Mahnschreiben verschickt. Nachdem es im gesamten Jahr 2013 rund 5800 Absperrungen und 345.000 Mahnungen gegeben hatte, zeichnet sich für 2014 eine deutliche Zunahme der Zahlen ab.

Ähnlich sieht es bei Gas und Wasser aus: Während im gesamten Jahr 2013 rund 280 Kunden der Gashahn zugedreht wurde, wurde dieser Wert in diesem Jahr schon bis zum 31. Oktober nahezu erreicht: 272 Haushaltskunden waren nach Senatsangaben bislang 2014 von einer Sperrung betroffen. Beim Wasser reicht die Statistik sogar bis zum 30. November: Demnach gab es bis dahin 763 Absperrungen der Wasserversorgung, während es 2013 im ganzen Jahr „nur“ 702 waren.

„Steigende Strompreise und explodierende Heizkosten führen dazu, dass vor allem Menschen mit geringem Einkommen immer häufiger Strom, Gas und Wasser abgestellt wird“, kritisierte die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Cansu Özdemir. „Oft bleibt es nicht dabei, dass die Menschen nur im Dunkeln und in der Kälte sitzen: In den schlimmsten Fällen führen sie sogar zu Zwangsräumungen und Obdachlosigkeit.“ So dürften die Versorgungsunternehmen nicht mit Menschen umgehen: „Strom-, Gas- und Wasserabsperrungen gehören endlich verboten“, sagte Özdemir. Sie verwies darauf, dass ihre Fraktion bereits im Sommer 2012 einen Antrag mit Vorschlägen in die Bürgerschaft eingebracht habe, wie Stromabschaltungen und Wasserabsperrungen zwar nicht verboten, aber möglichst verhindert werden könnten – zum Beispiel durch Vorauszahlungssysteme. Das sei jedoch mehrheitlich abgelehnt worden.

Nun geht Özdemir sogar einen Schritt weiter: „Der Senat kann, aber er will nicht handeln. Wir fordern eine kostenlose Grundversorgung mit Wasser und Energie für alle Menschen.“ Für Empfänger von Grundsicherung, Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Wohngeld und Kinderzulage müsse der Kauf von sparsamen Neugeräten vom Staat finanziert oder zumindest bezuschusst werden.