Alle vier Jahre – beziehungsweise ab 2015 alle fünf Jahre – findet die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft statt. Parteien, Einzelbewerberinnen und -bewerber und Wählergemeinschaften, die sich zur demokratischen Grundordnung bekennen, können gewählt werden, heißt es auf der Homepage der Hamburgischen Bürgerschaft.

Der Landeswahlausschuss entscheidet dann über die Zulassung zur Wahlliste. Die einzelnen Bewerber müssen auf den Wahlvorschlägen mit Namen, Geburtstag, Geburtsort, Anschrift und Beruf verzeichnet sein und dem Landeswahlleiter schriftlich ihre Zustimmung zu ihrer Aufstellung zur Wahl gegeben haben.